Zulassung

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Nach § 124 SGB V ist zur Leistungserbringung für gesetzlich versicherte Patienten zuzulassen, wer die zur Leistungserbringung erforderliche Ausbildung erfolgreich absolviert hat, über die entsprechende staatliche Anerkennung verfügt, eine zur zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung geeignete Praxisausstattung vorweist und die für die Versorgung der Versicherten geltenden Vereinbarungen anerkennt.

Die geforderten Details der Zulassung, … Zulassung weiterlesen